Robert Sawilla

Logopädie und Stimmtherapie

Engelgasse 6, Praxis HerzAktiv, 8010 Graz

Robert Sawilla

Logopädie und Stimmtherapie

Engelgasse 6, Praxis HerzAktiv, 8010 Graz

 Allgemeine Geschäftsverbindungen schaffen Klarheit:

Verordnung:

  • Logopädische Therapie ist gesundheitsrechtlich nur mit ärztlicher Verordnung möglich. Ich ersuchen Sie daher bei Ihrem Ersttermin einen Überweisungsschein für Logopädie von Ihrem Hausarzt oder Facharzt mitzubringen. Bei diesem Ersttermin werde ich einen logopädischen Erstbefund erstellt. Um eine Teilkosten-Rückerstattung von Ihrer Österreichischen Gesundheitskassen zu erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend (per Mail, persönlich oder per Post) mit meinem Erstbefund und ihrem Überweisungsschein an die chefärztlichen Bewilligungsstelle Ihres Versicherungsträgers. Diese wird den Überweisungsschein abstempeln und damit die Übernahme von Teilkosten bestätigen. Über die Höhe des Betrages erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Österreichischen Gesundheitskasse – danke!

Therapiekosten (aktueller Stand 01.01.2020):

  • In den Zeitangaben sind jeweils die direkten, persönlichen Therapieleistungen für Sie sowie die gesetzlich vorgegebenen indirekte Leistungen wie Dokumentation, oder Vor- und Nachbereitungszeiten enthalten!

T1   (30 Minuten => ca. 20 Min. Therapiezeit)          €  48,–
T2   (45 Minuten => ca. 30 Min. Therapiezeit)          €  75,–
T3   (60 Minuten => ca. 45 Min. Therapiezeit)          €  95,–

Nach den geleisteten Therapien erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Diese Stelle ich zu Monatsende aus. Wenn Sie die Honorarnoten einbezahlt haben, schicken Sie diese gemeinsam mit dem bewilligten, abgestempelten Original-Überweisungsschein und den Zahlungsbelegen an Ihrer Gesundheitskasse. Dann werden Ihnen die Teilkosten von der Gesundheitskasse überwiesen.

Verbleibende Restkosten können im Lohnsteuerausgleich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Haben Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen? Dann fragen Sie bitte ob logopädische Therapie im Leistungspaket Ihrer Versicherung inkludiert ist.

Klare Regeln sind mir wichtig!

Deshalb werden wir bei unserem Ersttermin einen Therapievertrag abschliessen in dem Sie und ich folgendes vereinbaren werden:

Verschiebungen oder Absagen sind nur per sms unter 0664 41 20 386 bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht abgesagte Termine in jedem Fall, auch bei Erkrankung oder anderen Umständen mit € 32,- (T1) /€ 50,- (T2) / € 63,- (T3) in Rechnung stellen muss, die jedoch bei Ihrer Gesundheitskasse nicht zur Rückverrechnung geltend gemacht werden können!
    Bitte haben Sie weiters Verständnis dafür, dass es mir bei Ihrem Zuspätkommen zum vereinbarten Termin nicht möglich sein wird, die volle, vorgesehene Zeit zu  therapieren. Jedoch erlaube ich mir die volle Therapieeinheit in Rechnung zu stellen.
  • Im Falle einer Namens- oder Adressänderung und/ oder Änderung der Telefon-nummer bzw. E-Mail-Adresse verpflichten Sie sich diese mir mitzuteilen!
  • Sie erhalten meine logopädischen Leistungen im Voraus – ich bitten Sie daher nach Erhalt meiner Honorarnoten auch um fristgerechte Bezahlung innerhalb 1 Woche!
  • Im Falle einer Mahnung sehen ich mich leider veranlasst, ausnahmslos zusätzlich einen Unkostenbeitrag von € 5,- zu verrechnen.

Hier nochmals der organisatorische Ablauf kurz zusammengefasst:

  • Überweisungsschein von Ihrem behandelnden Hausarzt/ Facharzt
  • Terminvereinbarung mit dem Therapeuten für Ersttermin
  • Logopädischen Befund und Überweisungsschein umgehend an die Kasse zur chefärztlichen Bewilligung
  • Abrechnung der Therapien am Monatsende
  • Zwecks Teilkosten-Rückerstattung mit den Originalen von Honorarnote, Zahlungsbestätigung und dem chefärztlich-bewilligten Überweisungsschein zu Ihrer Gesundheitskasse

Klare Stimme – klare Botschaften – klarer Geist – klarer Blick – klare Meinung – klare Regeln!